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Blumenolympiade

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I. Bewerb A (ORT-MARKT-STADT Bewertung):

Ort, Markt, Stadt, es soll der Gesamteindruck des Ortes bewertet werden, dazu gehören

1. Öffentliches Bemühen
2. Bemühungen des Gewerbes
3. Bemühungen der Bewohner
4. Qualität und Gesundheitszustand der Pflanzen
5. Zusammenstellung des Blumenschmuckes
6. Eindruck der Dauerbepflanzung
7. Sauberkeit
8. Gesamteindruck
(maximal je 10 Punkte zu vergeben = 80 Punkte)

1. Regionalbewerb

Es gibt eine Unterteilung in 3 Regionen. Jeder Gemeinde steht es frei, mehrere Stadtteile, Ortsteile oder Ortschaften anzumelden.

. a.) Bewertung
Die Regionaljury setzt sich aus Repräsentanten der mitwirkenden Organisationen, zusammen.

Es steigen die 1. 2. und 3. Plazierten in den Landesbewerb auf.

. b.) Preise
Die Sieger erhalten Urkunden und Blumengutscheine.

2. Landesbewerb

. a.) Bewertung

Die Landesjury setzt sich aus Repräsentanten der mitwirkenden Organisationen, zusammen.

. b.) Preise
Preise: 1.2.3. Platz (Urkunde und Gutschein)

Nenngeld:
Es ist ein einmaliges Nenngeld für die teilnehmenden Gemeinden am Bewerb A und Bewerb B zu entrichten.

Dieses beträgt für die
     Stadtgemeinde   ? 300.--
     Marktgemeinde   ? 200.--
     Ortsgemeinde     ? 100.--

Durch den Sonderpreis schönste Gemeinde wird die Regel, "Sieger im A-Bewerb setzen für 3 Jahre aus" außer Kraft gesetzt.

Der Gemeindereferent Landesrat Ing. Reinhart Rohr hat mit dem Sonderpreis "Schönste Gemeinde Kärntens" einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme am Landesblumenschmuckbewerb "Kärntner Blumenolympiade" gesetzt.

Der Sonderpreis für die
     "Schönste Gemeinde Kärntens" beträgt ? 30.000.--

Der Betrag ist zweckgebunden für Ortsverschönerung und Blumenschmuck zu verwenden.

Der Sonderpreis wird alle 2 Jahre vergeben.
Für 2005 wird kein Sonderpreis vergeben.

Am Bewerb "Schönste Gemeinde" können alle Gemeinden teil nehmen, auch die, die als Sieger im Landesbewerb pausieren.

 


e-mail: office@blumenolympiade.at
e-mail: h_stermitz@lk-kaernten.at
Handy-Nr.: 0676-83555745

 

Download Bewerb A (Pdf)

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II. Einzelbewertung Bewerb B

1. Gemeindebewertung


. a.) Anmeldung
Die Anmeldung beider Bewerbe erfolgt durch die Gemeinde.

Bewerb B (Einzelbewerb)
Der Einzelbewerb ist in 9 Kategorien unterteilt.

1. Gasthöfe und Hotels
2. Bauernhöfe und Buschenschanken - bewirtschaftet
3. Gewerbebetriebe und Pensionen
4. Privathäuser mit Balkon und Garten
5. Siedlungen und Wohnstraßen - Wohnblöcke
6. Fenster-, Blumenschmuck
7. Sonderobjekte
8. Öffentliche Gebäude
9. Kindergärten - Schulen

. b.) Bewertung

Bewerb B


Die Bewertungskriterin im Bewerb B sind

1. Kulturzustand
2. Zusammenstellung
3. Gesamteindruck

(maximal je 20 Punkte = 60 Punkte)

Das Vorauswahlverfahren (Gemeindebewerb) erfolgt auf Gemeindeebene. Die Jury besteht aus mind. 2 Personen und setzt sich aus einem Repräsentanten der Gemeinde und mindestens einem Repräsentanten der mitwirkenden Organisationen zusammen.

. c.) Aufsteigen in den Regionalbewerb
Von den 9 Kategorien im Bewerb B können von der Gemeinde aus maximal 6 Kategorien die Sieger zum Regionalbewerb gemeldet werden.

In den Regionalbewerb steigen auf:

bis zu 10 Anmeldungen der Erstplazierte
ab 11 bis 20 Anmeldungen der Erst- und der Zweitplazierte
ab 21 Anmeldungen der Erst- , der Zweit- und der Drittplazierte
die mind. 50 Punkte erreichen

. d.) Preise
Die Sieger, die in den Regionalbewerb aufsteigen, erhalten von der Fördergemeinschaft eine Urkunde.

Die Bewertung in der Gemeinde ist bis 31. Juli abzuschliessen und innerhalb von 3 Tagen sind die Sieger der Fördergemeinschaft bekanntzugeben.

Der Erstplazierte je Kategorie setzt für 1 Jahr aus.

2. Regionalbewerb

Der Regionalbewerb besteht aus drei Regionen (Ober- , Mittel- und Unterkärnten).

. a.) Bewertung

Die Teilnehmer im Regionalbewerb gehen aus den Gemeindesiegern hervor. Die Platzierung erfolgt durch die vergebene Punktezahl.

Die Bewertung in den Regionalbewerben hat bis 15. August abgeschlossen zu sein.

Die Bewertungsrichtlinien sind gleich wie in der Ortsbewertung.


. b.) Preise
-
Bei 9 Kategorien 1.2.3 Platz - Urkunde plus Blumengutschein von der FG.
- Anerkennungspreise für originelle Ideen und besondere Innovationen werden pro Region maximal 3 Preise vergeben..

. c.) Aufsteigen in den Landesbewerb
- Die Vorgangsweise ist äquivalent des Gemeindebewerbes.
- Die Sieger der Regionalbewerbe steigen in den Landesbewerb auf.

3. Landesbewerb

Alle drei Regionen werden im Landesbewerb zusammengeschlossen.

. a.) Bewertung
- Die Landesjury setzt sich aus Repräsentanten der mitwirkenden Organisationen zusammen.
- Die Bewertung des Landesbewerbes ist bis Ende August abzuschliessen.

. b.) Preise
Die ersten drei Plazierten jeder Kategorie erhalten eine Urkunde einen Blumengutschein und eine "Goldene-, bzw. "Silberne-" oder eine "Bronzene Rose".

Landessieger setzen 3 Jahre aus

 
Nenngeld:
Es ist ein einmaliges Nenngeld für die teilnehmenden Gemeinden am Bewerb A und Bewerb B zu entrichten.

Dieses beträgt für die
     Stadtgemeinde   ? 300.--
     Marktgemeinde   ? 200.--
     Ortsgemeinde     ? 100.--

 

Informationen und nähere Auskünfte:

e-mail: office@blumenolympiade.at
e-mail: h_stermitz@lk-kaernten.at
Handy-Nr.: 0676-83555745

Download Bewerb B (Pdf)

Download Bewerb B (HTML)

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Wornik Gartenbau  Stand: 15. November 2008